Sprechfunkausbildung
Seit 2011 haben sich das Land Nordrhein-Westfalen, die Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf eine einheitliche Ausbildungsrichtline für Sprechfunker in 3 Modulen geeinigt.
Zum verantwortlichen Betrieb einer BOS-Funkanlage ist der Besuch der Module A und – je nach Art der Funkgeräte – B und/oder C notwendig.
Für Helfer, die nur gelegentlich ein Funkgerät bedienen, reichen die Kurzunterweisungen im Rahmen der KatS-Grundausbildung bzw. der rettungsdienstlichen Ausbildung aus.