Rettungsdienst
Die Tätigkeit des Personals im Rettungsdienst stellt hohe Anforderungen an dessen psychische Belastbarkeit. Es wird mit Notfällen aller Art und aller Schweregrade konfrontiert. Der Umgang mit Patienten und Angehörigen erfordert neben fachlicher Qualifikation auch ein hohes Maß an psychologischem Geschick und Einfühlungsvermögen. Ferner werden Verschwiegenheit, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt erwartet. Eine gute körperliche Konstitution und uneingeschränkte Belastbarkeit müssen ebenso vorausgesetzt werden wie Fähigkeit zu Fein- und Präzisionsarbeiten.
Das Malteser Bildungszentrum Wetsfalen ist seit 2002 staatlich anerkannte Schule für Notfallsanitäter*innen und Rettungsdienstausbildung.
Bei uns können Sie alle Ausbildungen für die Aufgaben im Rettungsdienst erwerben. Zusätzlich bieten wir die Pflichtfortbildungen und diverse Weiterbildungen für den Bereich Rettungsdienst an.
Ausbildung
Rettungshelfer NRW
Aufgabenfeld des Rettungshelfers (gemäß §1 Abs. 2 RettAPO/NW)
"Die Ausbildung von Rettungshelferinnen und Rettungshelfern ist ausgerichtet auf die Funktion als Fahrerin und Fahrer und die Unterstützung der Rettungssanitäterin und des Rettungssanitäters beim Krankentransport"
Somit bildet die Rettungshelferausbildung die Einstiegsqualifikation für die rettungsdienstliche Arbeit.
Der Krankentransport ist ein Teilgebiet des Rettungsdienstes. Er beinhaltet in erster Linie den Transport von Patienten, welche aufgrund der Art ihrer Verletzung oder Erkrankung nicht in akuter Lebensgefahr schweben. Der Einsatz eines Krankenkraftwagens in der Notfallrettung ist aufgrund der Einheit Rettungsdienst/Krankentransport im Einzelfalle aber dennoch möglich.
Zugangsvoraussetzungen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
- ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
- Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde
- Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise Rettungssanitäter oder Rettungshelferin beziehungsweise Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses Belegart N, welches nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
- Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen
Die Ausbildung besteht aus einem 80 Stunden umfassenden Lehrgang, der mit der Rettungshelferprüfung endet. Der Schüler erlernt hier allgemeinmedizinische Grundlagen und erwirbt Kenntnisse im Umgang mit verletzen und erkrankten Patienten. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs ist ein mindestens 80 Stunden umfassendes Praktikum auf einer Rettungswache zu absolvieren.
Weitere Optionen
Mit der Qualifikation "Rettungshelfer" kann die Rettungssanitäterausbildung entsprechend verkürzt werden.
Rettungssanitäter
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist die mittlere Qualifikation für die rettungsdienstliche Arbeit.
Aufgabenfeld des Rettungssanitäters
Die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern ist ausgerichtet auf die Patientenbetreuung beim Krankentransport und auf die Fahrer- und Helferfunktion bei der Notfallrettung
Anforderungen an den Rettungssanitäter
Die Tätigkeit des Personals im Rettungsdienst stellt hohe Anforderungen an dessen psychische Belastbarkeit. Es wird unter Umständen mit Notfällen aller Art und aller Schweregrade konfrontiert. Der Umgang mit Patienten und Angehörigen erfordert neben fachlicher Qualifikation auch ein hohes Maß an psychologischem Geschick und Einfühlungsvermögen. Ferner werden Verschwiegenheit, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt erwartet. Eine gute körperliche Konstitution und uneingeschränkte Belastbarkeit müssen ebenso vorausgesetzt werden wie Fähigkeit zu Fein- und Präzisionsarbeiten. Die Ausübung der Tätigkeit steht Frauen wie Männern gleichermaßen offen.
Zugangsvoraussetzungen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
- ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
- Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde
- Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise Rettungssanitäter oder Rettungshelferin beziehungsweise Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses Belegart N, welches nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
- Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung gliedert sich in vier Teile von insgesamt 520 Stunden.
- Der erste Teil ist der 240 Stunden umfassende Grundlehrgang. Der Schüler erlernt allgemeinmedizinische Grundlagen und erwirbt Kenntnisse in allgemeiner und spezieller Notfallmedizin.
- Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs ist ein mindestens 80 Stunden umfassendes Praktikum in notfallmedizinischen Fachbereichen einer Klinik zu leisten.
- Das zweite Praktikum beinhaltet mindestens 160 Stunden auf einer Lehrrettungswache, und zwar sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung.
- Danach erfolgt die Teilnahme an dem 40 Stunden umfassenden Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang mit einer anschließenden staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen und fachpraktischen Teil besteht.
Notfallsanitäter
Der Notfallsanitäter ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Rettungsdienst.
Übersicht
Mit Wirkung vom 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft getreten.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert, analog zur Krankenpflegeausbildung, insgesamt drei Jahre und löst die Rettungsassistentenausbildung ab, die Ende 2014 außer Kraft gesetzt wurde.
Bis Ende 2027 läuft eine Übergangsfrist, um als bestehender (oder werdender) Rettungsassistent die Qualifikation „Notfallsanitäter“ zu erreichen. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich (siehe Grafik und Abschnitt "Ergänzungsausbildung").
Zugangsvoraussetzungen
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- mittlerer Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- amtliches Führungszeugnis ohne Eintragungen
Der Auszubildende wird für die Dauer von drei Jahren bei einer Rettungswache angestellt und erhält ein Ausbildungsgehalt. Während der gesamten Ausbildungsdauer wechseln sich schulische und praktische Blöcke ab. In den ersten vier Monaten wird dem Auszubildenden die Möglichkeit gegeben, die Zwischenqualifikation Rettungssanitäter zu erwerben.
Als Ausbildungsziel gilt, dass entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung, insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten, vermittelt werden sollen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG).
Die Ausbildung enthält:
- 1920 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht in einer staatlich anerkannten Notfallsanitäterschule (Anstelle des traditionellen Fächerkatalogs ist die Ausbildung in zehn verschiedene Themenbereiche gegliedert, die einen fachübergreifenden, handlungsorientierten Charakter haben.)
- 720 Stunden praktische Ausbildung in Kliniken (allgemeine Pflegestation, Notaufnahme, Anästhesie- und OP-Abteilung, Intensivpflegestation, Geburtshilfe- oder pädiatrische Abteilung, Psychiatrische Abteilung)
- 1960 Stunden praktische Ausbildung an einer Rettungswache
- Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung. Diese umfasst einen aus drei Fachprüfungen bestehenden schriftlichen Teil, einen aus drei Themenbereichen bestehenden mündlichen Teil und einen aus vier Fallbeispielen in der Teamführerrolle bestehenden praktischen Teil.
Ergänzungsprüfung
Bereits ausgebildete Rettungsassistent(inn)en haben die Möglichkeit, bis zum 31.12.2023 die Qualifikation Notfallsanitäter über das Ablegen einer Ergänzungsprüfung zu erlangen. Um die Zulassung zur Prüfung zu erlangen, ist je nach Umfang der beruflichen Tätigkeit eine weitere Ausbildung von 960 Stunden (weniger als 3 Jahre Tätigkeit), 480 Stunden (mehr als 3 Jahre Tätigkeit) oder keine weitere Ausbildung (mehr als 5 Jahre Tätigkeit) erforderlich.
Die Ergänzungsprüfung umfasst einen praktischen und einen mündlichen Teil.
Alternativ können Rettungsassistent(inn)en auch ohne den Besuch einer Ergänzungsausbildung die Vollprüfung ablegen. Sie umfasst einen umfangreichen schriftlichen und praktischen Teil, sowie einen mündlichen Teil.
Wir empfehlen für die Zielgruppe, die nicht an einer Ergänzungsausbildung teilnehmen muss bzw. möchte, unsere Prüfungsvorbereitungskurse im Umfang von 80 bis 160 Unterrichtsstunden.
Weiterbildung
Praxisanleiter (gem. NotSanG)
Das Notfallsanitätergesetz fordert die Anleitung der Schüler in den praktischen Ausbildungsabschnitten Klinik und Lehrrettungswache durch entsprechend qualifizierte Praxisanleiter. Die Qualifizierung umfasst 200 Stunden und wird in 5 Einzelmodulen angeboten.
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt darin, Methoden und Techniken zur praktischen und theoretischen Wissensvermittlung und Weiterbildung zu erlernen und sicher zu beherrschen. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.
Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung ist neben der Qualifikation Rettungsassistent, ab 2021 zwingend Notfallsanitäter, eine Berufserfahrung als RA/NFS von mind 2 Jahren sowie die Vollendung des 20. Lebensjahres. Für bereits ausgebildete Lehrrettungsassistenten (LRA) gibt es die Möglichkeit, die 120 Stunden umfassende LRA-Ausbildung auf diese Ausbildung anrechnen zu lassen, so dass nur noch die Blöcke 3 und 4 des Ausbildungsganges besucht werden müssen. Auch weitere, gleichwertige Ausbildungen (z.B. erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium) können ganz oder anteilig auf die Ausbildung angerechnet werden.
Medizinprodukte-Beauftragter
Medizinprodukte-Beauftragte (vom Betreiber beauftragte Personen) gemäß § 5 MPBetreibV unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Zu ihren Aufgaben gehören die
- Organisation der Einweisungen durch den Hersteller,
- Teilnahme an den Einweisungen durch den Hersteller bei der Inbetriebnahme eines zu seinem Verantwortungsbereichs gehörenden Medizinprodukts, das der Anlage 1 MPBetreibV zuzuordnen ist,
- Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Einweisungen für die Anwender
- und Dokumentation der Einweisungen
Im Bedarfsfall führen Medizinprodukte-Beauftragte zur Sicherstellung der Sachkunde auch Wiederholungseinweisungen durch und unterstützen den Betreiber (bzw. den Medizinprodukte-Verantwortlichen) bei weiteren Aufgaben, wie z.B. der Bereitstellung von Medizinprodukten zu Prüfungen und Instandhaltungen, Meldungen gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) usw.
Medizinprodukte-Beauftragte tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei.
Die Weiterbildung zum Medizinprodukte-Beauftragten ist anteilig nach §5 RettG anerkennungsfähig.
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sieht Pflichten von Anwendern und Betreibern von Medizinprodukten bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten und bei Maßnahmen der Hersteller vor.
Um die internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, werden diese Aufgaben in einer zentralen Funktion bzw. Person eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gebündelt.
Seminarinhalte:
- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Meldewesen und Beobachtungssystem gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
- Fallbeispiele
Hygiene-Beauftragter
Für alle Dienstbereiche im Gesundheitswesen sind Hygienebeauftragte zu bestellen.
Sie haben die Aufgabe, das Hygienemanagement auf der Dienststelle zu organisieren und zu kontrollieren. Sie wissen über mikrobiologische Grundlagen, Übertragungswege von Erregern, Desinfektionsmaßnahmen, ausgewählte Infektionskrankheiten, Gesetze und Regelungen Bescheid. Sie sind damit Ansprechpartner für den Arbeitgeber, Betriebsarzt und Kollegen bei Hygienefragen.
Die Weiterbildung zum Hygienebeauftragten ist anteilig nach §5 RettG anerkennungsfähig.
Fortbildung
30 Std. sind Pflicht
Für das Personal im Rettungsdienst besteht eine im § 5 Abs. 4 Rettungsgesetz des Landes NRW festgelegte Fortbildungsverpflichtung von jährlich 30 Stunden. Weitere detaillierte Regelungen beschreibt der entsprechende Erlass (RdErl. des MAGS vom 21.01.1997) zur Fortbildung des eingesetzten Personals im Land NRW. Danach ist die Fortbildung auf die im Krankentransport, der Notfallrettung, der Leitstelle oder der Einsatzzentrale wahrzunehmenden Aufgaben auszurichten.
Wir vermitteln in unseren Fortbildungsveranstaltungen praxisnahe Hilfen für rettungsdienstlichen Alltag – kompakt und effizient, als ein- oder zweitäge Kurse.
Internationale Kurse
PHTLS Anwenderkurs
PHTLS-Kurse richten sich an alle, die präklinisch Traumapatienten versorgen – vom First Responder bis hin zum Notarzt.
In dem Kurs werden nicht nur Einzelmaßnahmen vermittelt. Dem Teilnehmer wird ein Konzept nahe gebracht, mit dem es möglich ist, das alle an der Rettung beteiligten Personen gemeinsam im Rahmen ihrer Kompetenzen eine optimale Versorgung des Traumapatienten zu erreichen.
Der zwei Tage dauernde Kurs, vermittelt theoretisches Wissen und enthält praktische Übungen zu gleichen Teilen. Das Lehrbuch sowie ein Eingangstest werden 6-8 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Teilnehmer verschickt, um eine intensive Vorbereitung zu ermöglichen. Drei bis maximal vier Teilnehmern steht jeweils ein Instruktor als Mentor zur Verfügung.
Der Kurs endet mit einer praktischen und schriftlichen Leistungskontrolle. Werden die erforderlichen Leistungen erbracht, erhalten die Teilnehmer ein international anerkanntes, vier Jahre gültiges Zertifikat. Der Kurs ist als ärztliche Fortbildung mit 24 CME-Punkten (bundeslandabhängig) anerkannt.
Kursinhalte:
- Theoretischer Unterricht
- Beurteilung und Management
- A Airway, B Breathing & C Circulation
- D Disability
- Trauma in speziellen Patientengruppen
- Goldene Regeln der Traumaversorgung
- Skill-Stationen
- ABCDE-Herangehensweise
- Atemwege und Beatmung
- Blutungskontrolle
- Immobilisation
- Schnelle Rettung
- Szenario-Stationen
- Kritische v unkritische Fälle
- Pädiatrisches Trauma
- Multisystemtrauma
- Secondary Assesment